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Mit clubstrom sparen Sie nicht nur Kosten, ebenso unterstützen Sie mit Ihrem Neuvertrag die Stiftung Große Hilfe für kleine Helden mit 5€.
clubstrom ist die Eigenmarke der stromkreis GmbH Energiedistribution.
Mit clubstrom entscheiden Sie sich für zertifizierten Ökostrom zu einem fairen Preis-Leistungsverhältnis, erhalten eine Preisgarantie von 18 Monaten und tun gleichzeitig etwas Gutes!
Geliefert wird der Strom von den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB), die auch Vertragspartner sind.
Der Strom von clubstrom besteht zu 100 % aus zertifiziertem Ökostrom.
Als erneuerbare Energien oder auch regenerative Energien werden Energiequellen bezeichnet, die praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern.
Nach Anmeldung zur Energieversorgung beginnen wir mit dem so genannten Lieferantenwechselprozess. Hierbei werden alle notwendigen Schritte für einen Versorgerwechsel für Sie unternommen. Dies umfasst u.a. die Kündigung des bisherigen Versorgers sowie die Ab- und Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber. Der Lieferantenwechsel dauert ca. 4–6 Wochen (Antrag bis Vertragsbestätigung).
Der Arbeitspreis (AP) ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde in Cent je Kilowattstunde. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben.
Der Grundpreis (GP) bezeichnet den fixen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch monatlich anfällt. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Netzbetreiber unterhalten eigene Stromnetze. Sie erhalten ihre Vergütung für die Bereitstellung dieser Stromnetze und sind die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Alle Stromkunden, die Energie beziehen, nutzen also deren Netze und zahlen hierfür das so genannte Netznutzungsentgelt. Dieses wird durch die Energieversorger vom Kunden erhoben und an die Netzbetreiber gezahlt.
Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (EnWG, §36). Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen (z.B. im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels). Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom dastehen.